Islamisten müssen für Anschlagspläne gegen schwedische Parlamentarier jahrelang in Haft

Aus islamistischer Überzeugung heraus haben zwei Afghanen von Deutschland aus geplant, Abgeordnete des schwedischen Parlaments in Stockholm zu erschießen. Zu diesem Urteil kommt das Oberlandesgericht (OLG) Jena und verhängte gegen die Männer Haftstrafen in unterschiedlicher Höhe.

Das Thüringer OLG sah es als erwiesen an, dass die Männer der Mitgliedschaft beziehungsweise der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und der Verabredung zum Mord schuldig sind.

Der eine, 30 Jahre alte, Angeklagte erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Der weitere Angeklagte, inzwischen 24 Jahre alt, eine Gesamtstrafe von vier Jahren und zwei Monaten.

Die Verteidiger hatten mildere Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen gefordert, der Generalbundesanwalt dagegen Haftstrafen von sechs Jahren und zehn Monaten sowie fünf Jahren und neun Monaten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der ältere Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess weitgehend eingeräumt, der Jüngere nur in Teilen, und vor allem den Hauptvorwurf, einen Anschlag begehen zu wollen, bestritten.

Das Gericht verwies allerdings auf Chatnachrichten zwischen den beiden Männern und viele Inhalte auf deren Handys, die aus Sicht des Senats die gemeinsamen Anschlagspläne untermauerten. Der Jüngere sei aber nicht die treibende Kraft gewesen.

Beide Männer seien vor etwa zehn Jahren nach Deutschland gekommen und eigentlich gut integriert gewesen, wie in den mündlichen Ausführungen zum Urteil dargelegt wurde.

Beide lebten in Gera in Ostthüringen, hätten gearbeitet, der Ältere habe Frau und Kinder. Asylanträge der beiden wegen politischer Verfolgung in der Heimat seien zwar abgelehnt worden, die Männer hatten allerdings aus humanitären Gründen einen Aufenthaltstitel erhalten.

Radikalisierung im Netz

Kennengelernt hatten sich die Männer demnach über die Arbeit und Besuche von Gottesdiensten in einer Moschee in Gera. Sie radikalisierten sich den Angaben nach über das Internet unter Einfluss von Propaganda der islamistischen Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS).

Der Ältere stand den Ausführungen zum Urteil zufolge durch Chats im Austausch mit IS-Kontaktleuten. Er habe schließlich auch einen Treueeid auf den IS geschworen – ein Grund, weshalb der Senat ihn der Mitgliedschaft beim IS schuldig sieht.

Von einem Kontaktmann sei der heute 30-Jährige 2023 schließlich auf Koranverbrennungen in Schweden aufmerksam gemacht worden, daraufhin habe er mit der Planung des Anschlags begonnen und den jüngeren Angeklagten mit ins Boot geholt. Unter anderem im Internet sollen die beiden bereits die örtlichen Gegebenheiten und Wege zur Anreise nach Schweden recherchiert haben. Auch Vertreter der schwedischen Presse verfolgten die Urteilsverkündung.

Im Visier des Verfassungsschutzes

Schließlich waren die beiden Afghanen auf dem Rückweg von Tschechien kontrolliert worden. Dort hatten sie erfolglos Schusswaffen für den Anschlag zu besorgen versucht. Im März vergangenen Jahres waren sie dann in Untersuchungshaft gekommen.

Verfassungsschützer hatten die beiden zu diesem Zeitpunkt laut Gericht schon länger im Visier und hatten sie auch observiert. Es sei also unwahrscheinlich gewesen, dass die Männer ihre Anschlagspläne tatsächlich in die Tat hätten umsetzen können, sagte der Vorsitzende Richter und lobte die Arbeit des Verfassungsschutzes.

Der Vorsitzende Richter zeigte sich erschüttert, dass allein über das Internet eine solche Radikalisierung möglich sei. Die Kontaktleute säßen viele Tausende Kilometer entfernt und schafften es, durch »raffinierte Indoktrination« Einzeltäter in Westeuropa zu aktivieren. Dem IS gehe es nicht nur darum, Andersgläubige zu töten, sondern die staatliche und gesellschaftliche Ordnung zu erschüttern, um Anarchie und Chaos zu erzeugen.

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