Was die Renteninformation aussagt

Ab einem bestimmten Alter werden gesetzlich Rentenversicherte regelmäßig über ihre mutmaßlichen Alterseinkünfte informiert. Das sorgt ob der prognostizierten Höhe nicht immer für uneingeschränkte Heiterkeit. Viele missinterpretieren das Schreiben zudem. Das sollte man wissen.

Wer 27 Jahre alt ist und und fünf Jahre Beitragszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung vorzuweisen hat, bekommt ab dann einmal im Jahr automatisch Post. Von der Deutschen Rentenversicherung. Mit der sogenannten Renteninformation erhält der meist abhängig Beschäftigte einen Überblick darüber, wie es um seine gesetzliche Rente bestellt ist.

Die Information wird jährlich an rund 31 Millionen Versicherte versandt und beinhaltet eine Darstellung der bisher gezahlten Beiträge sowie die Angabe der Höhe der bislang erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für eine Rente aus Altersgründen als auch wegen voller Erwerbsminderung. Außerdem enthält das Schreiben eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze.

Wie viel wurde eingezahlt?

Zugrunde gelegt wird dafür eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre. Dabei basiert die Renteninformation stets auf der aktuellen Rechtslage. Änderungen des Rentenrechts, die die ausgewiesenen Werte beeinflussen, werden berücksichtigt. Klar ist: Die Höhe der zu erwartenden Rente hängt davon ab, wie lange und wie viel in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Derzeit erhalten Versicherte im Westen mit einem Durchschnittsverdienst von 36.267 Euro (Stand 2018) einen Rentenpunkt in Höhe von 32,03 Euro pro Jahr. Im Osten sind es 30,69 Euro. Ab 1. Juli 2019 steigt der Wert in den alten Bundesländern auf 33,04 Euro und in den neuen Bundesländern auf 31,88 Euro.

Fällt der Verdienst entsprechend geringer aus, sinkt auch die Anzahl der Rentenpunkte. Analog dazu verhält es sich mit den Rentenpunkten bei Einkommen, die über dem Durchschnitt liegen. Hier erhält der Versicherte mehr als einen Rentenpunkt, allerdings nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 80.400 Euro. Danach sind sowohl die Höhe der Beiträge als auch die Anzahl der Rentenpunkte gedeckelt.

Die Renteninformation soll dem Versicherten eine Grundlage zur Planung der eigenen zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge bieten. Und die ist in den meisten Fällen dringend notwendig, worauf in der Renteninformation auch hingeweisen wird. Die genaue Höhe der zu erwartenden Rentenlücke wird aber nicht genannt.

Brutto, brutto, brutto

Abgesehen davon gibt es auch ansonsten bei der Interpretation der Angaben einiges zu beachten. So zum Beispiel, dass es sich bei den angegeben Beträgen um Bruttowerte handelt. Von der etwaigen Rente sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen. Letzterer Anteil steigt bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent. Einen ausdrücklichen Hinweis hierauf enthält der erste Absatz der Renteninformation.

Ebenfalls enthalten ist der Hinweis, dass die Berechnung der prognostizierten Rente ohne Berücksichtigung des Kaufkraftverlustes (Inflation) erfolgt. Auf der Rückseite der Renteninformation ist ein konkretes Berechnungsbeispiel zum Kaufkraftverlust abgedruckt. Gleichzeitig werden dann aber auch Beträge genannt, wie sich die Rente bei einer jährlichen angenommenen Erhöhung von ein beziehungsweise zwei Prozent entwickeln würde. Aber auch der Hinweis darauf, dass die Renten in Zukunft geringer steigen werden als die Löhne, fehlt nicht. 

Eltern sollten wissen, das mögliche zusätzliche Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten oder auch die für eine Rentenerhöhung sorgenden Berücksichtigungszeiten durch die Kindererziehung in der Renteninformation noch nicht berücksichtigt werden. Diese werden dann meist erst in Form einer ausführlichen Rentenauskunft hinzugerechnet, wenn die entsprechenden langjährigen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Versicherte ab einem Alter von 55 Jahren erhalten ebenfalls automatisch alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft, die Renteninformation entfällt ab dann.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Bund unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 1000 4800.

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