Darf ich berufliche Mails auf dem privaten Handy checken?

Berufliche Mails oder Nachrichten prüfen: In manchen Momenten geht das auf dem privaten Smartphone schneller und unkomplizierter. Doch darf man eigene Geräte für dienstliche Zwecke verwenden?

Nicht jeder bekommt vom Arbeitgeber ein Diensthandy gestellt. Wenn's dann unterwegs mal schnell gehen muss, nutzen Beschäftigte gerne ihr privates Smartphone, um berufliche Mails zu checken oder einen dienstlichen Anruf zu erledigen. Aber: Ist das eigentlich erlaubt?

"Der Arbeitgeber hat das Recht, den Angestellten die Arbeitsmittel zuzuweisen", erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das heißt: Verbietet ein Arbeitgeber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre privaten Handys oder Laptops für dienstliche Zwecke nutzen, müssen sich Beschäftigte auch daran halten.

Berufliche Nutzung von Privatgeräten nur mit Erlaubnis

Gleichzeitig könne ein Arbeitgeber nicht verlangen, dass Mitarbeiter private Geräte für dienstliche Zwecke verwenden, so der Fachanwalt weiter. Generell sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle notwendigen Arbeitsmittel zu stellen.

Auf dem privaten Smartphone oder Laptop berufliche Mails oder Nachrichten zu checken, ist also nur erlaubt, wenn das Einverständnis beider Parteien vorliegt.

Umgekehrt gilt, dass die Nutzung von Dienstgeräten wie Laptop oder Handy für private Angelegenheiten grundsätzlich untersagt ist. Dies gilt während der Arbeitszeit ebenso wie in der Freizeit. Ausnahmen sind hier aber durch Regelungen im Unternehmen möglich.

So ist es möglich, für Smartphones die Regelung zu treffen, dass Arbeitnehmende einen Teil der monatlichen Handykosten übernehmen und es dafür auch privat nutzen dürfen. Oder dass Smartphones mit zwei SIM-Karten betrieben werden - eine berufliche und eine private. Falls ein Dienstgerät auch privat genutzt werden darf, sollten der Umfang und die Bedingungen dafür in der Dienstvereinbarung aber unbedingt definiert sein, heißt es.

Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

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