AfD will Sitzungen des alten Bundestags gerichtlich stoppen

Zur Lockerung der Schuldenbremse trifft der Bundestag aller Voraussicht nach noch zweimal in den kommenden Wochen zusammen. Die AfD hat nun angekündigt, dieses Vorgehen verhindern zu wollen und dafür notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der stellvertretende Parteivorsitzende Stephan Brandner bestätigte der Nachrichtenagentur dpa zufolge einen entsprechenden Bericht der »Rheinischen Post «. Die Sondersitzungen sind für kommende und übernächste Woche angesetzt.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) sei nach Überzeugung der AfD verpflichtet, den neuen Bundestag einzuberufen, nicht den alten, sagte Brandner. »In der kommenden Woche liegen dafür mit dem amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl die Voraussetzungen vor. Der alte Bundestag ist allenfalls legitimiert, in Notfällen zu handeln, aber nicht, um grundlegende Weichen für die Zukunft zu stellen.«

Brandner kündigte ein Schreiben an Bas an, in dem diese aufgefordert wird, die Sitzungen abzusagen. Sollte sie dies nicht tun, werde zu Beginn der kommenden Woche in Karlsruhe ein Verfahren eingeleitet, mit dem Ziel, die Einberufung des alten Bundestags zu untersagen. »Wir als Abgeordnete haben nicht genügend Zeit zur Einarbeitung und zur politischen Willensbildung, um über Grundgesetzänderungen zu entscheiden«, sagte er.

Beobachter bewerten die Chancen der AfD, sich durchzusetzen, als eher gering. In der Fachliteratur heißt es fast durchweg , der Übergangsbundestag habe »volle Handlungsfreiheit«, sogar »in letzter Minute«.

Auch Linke erwägt juristische Schritte

Neben der AfD erwägt auch die Linke juristische Schritte. »Wir prüfen momentan verschiedenste rechtliche Optionen, um vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke der dpa.

Die parteilose Abgeordnete Joana Cotar (früher AfD) hat bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sie bestätigte auf dpa-Anfrage einen entsprechenden »Bild«-Bericht. Es sei nicht vermittelbar, warum »völlig ohne Not das alte Parlament noch einmal antreten soll«, wo doch ein neuer Bundestag in den Startlöchern stehe. »Dieses Vorgehen verletzt die Rechte der Mitglieder des Deutschen Bundestags, da uns die Zeit fehlt, ordnungsgemäß über die Vorschläge zu beraten.«

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