Chefredakteur von AfD-nahem Medium zu Freiheitsstrafe verurteilt
David Bendels, der Chefredakteur des AfD-nahen Mediums »Deutschland-Kurier«, ist am Montag vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Grund dafür war eine Fotomontage, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigte.
Wie das Gericht auf SPIEGEL-Nachfrage mitteilte, war das besagte Bild am 28. Februar von Bendels auf dem X-Kanal des Mediums gepostet worden. Es zeigte Faeser mit einem Schild vor dem Körper. Darauf war zu lesen: »Ich hasse die Meinungsfreiheit.« Laut Gericht sei der Post vielfach geteilt und angesehen worden. Allerdings sei das Foto verfremdet worden. Das Originalbild stammte demnach aus einem Post des Bundesinnenministeriums einen Monat zuvor. Anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus hatte Faeser ein Schild in der Hand gehalten mit den Worten »We Remember«.
Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass Bendels den Schriftzug abgeändert und mit dem Post bewusst den Eindruck erweckt habe, die Innenministerin habe sich entsprechend zur Meinungsfreiheit geäußert. »Die Fotomontage war nach Auffassung des Gerichts für den unbefangenen Leser als solche nicht erkennbar«, teilte das Gericht mit.
Nancy Faeser war dem Gericht zufolge von der Polizei auf den Post aufmerksam gemacht worden und habe daraufhin Strafantrag gestellt.
AfD-Politiker solidarisieren sich
Bendels wurde nun wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Da er nicht vorbestraft ist, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Teil der Bewährungsauflagen ist es, dass Bendels sich nun schriftlich bei Faeser entschuldigen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bendels äußerte sich nach dem Urteil empört und kündigte Berufung an. Er vertritt seit Beginn des Falls die Ansicht, das Bild sei Satire gewesen – ein Meme. Der »Deutschland-Kurier« teilte auf Social Media etliche Posts und Videos von Menschen, die Bendels unterstützen, darunter auch Bundestagsabgeordnete der AfD sowie die rechtspopulistische Influencerin Naomi Seibt.
Sie beklagen unter anderem eine unangemessene Härte der Justiz gegen eine angeblich satirische Äußerung. Unerwähnt bleibt hierbei jedoch, dass es zum Prozess nur kam, weil Bendels zuvor eine Geldstrafe von 210 Tagessätzen nicht zahlen wollte, die dasselbe Amtsgericht im November verhängt hatte. Der Straftatbestand Verleumdung einer Person des politischen Lebens nach Paragraf 188, Absatz zwei des Strafgesetzbuches sieht bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren vor. Tatsächlich hat das Gericht also vergleichsweise milde geurteilt.