Weg zur Abstimmung über Schuldenpaket im Bundestag ist frei
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am Sonntag die Weichen zur Lockerung der Schuldenbremse gestellt. Das Gremium hat die Vorlage für die Grundgesetzänderungen beschlossen, die Sonderausgaben für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz ermöglichen soll. Die am Freitag mit den Grünen vereinbarten Änderungen wurden bereits in den Gesetzestext eingearbeitet.
CDU-Chef Friedrich Merz wies Vorwürfe der Wählertäuschung wegen der höheren Neuverschuldung zurück. »Ich nehme den Vorwurf ernst, aber ich halte ihn für nicht gerechtfertigt«, sagte er der »Bild am Sonntag«. Er habe auch schon vor der Wahl Ergänzungen der Schuldenbremse nicht ausgeschlossen. Es sei dringend geboten, in die Verteidigung zu investieren. »Aber viele Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass wir zugleich etwas für die Infrastruktur, für die Schulen, für die Krankenhäuser und für die Verkehrswege tun.« Deswegen habe man sich auf ein Gesamtpaket verständigt.
Der Bundestag stimmt am Dienstag über das Gesetz ab
Union und SPD hatten sich am Freitag mit den Grünen auf einen Kompromiss für ihr schuldenfinanziertes Finanzpaket verständigt. Die Grünen konnten dabei unter anderem eine Zusage für 100 Milliarden Euro Investitionen in den Klimaschutz durchsetzen. Das Paket sieht eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und die Länder sowie ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen vor.
Die Schlussberatung im Bundestagsplenum soll am Dienstag stattfinden. Die Verständigung von Union und SPD mit den Grünen diente dem Ziel, dort die notwendige Zweidrittelmehrheit zu sichern. Abgestimmt wird noch im alten Bundestag, wo die drei Fraktionen – anders als im neu gewählten Parlament – über die erforderlichen Stimmen für die Verfassungsänderung verfügen.
Unklar ist allerdings noch, ob auch im Bundesrat die erforderliche Zweidrittelmehrheit zustande kommen wird. Die Landesregierungen mit Beteiligung ausschließlich von CDU, CSU, SPD oder Grünen kommen zusammen nur auf 41 Stimmen, erforderlich wären 46. Notwendig wäre daher auch die Zustimmung entweder der widerstrebenden Freien Wähler in Bayern oder von Landesregierungen mit Beteiligung von Linkspartei, BSW oder FDP.
Darum wird in den betroffenen Ländern teils noch gerungen. Am Montag soll es laut Medienberichten ein Krisengespräch zwischen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger geben. In Brandenburg drängte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) auf die Zustimmung seines BSW-Koalitionspartners.