Welche Strafen drohen Fahrern illegaler Autorennen?

Rasen tötet - immer noch. Wenn wider jegliche Vernunft illegale Autorennen gefahren werden, steigt die Gefahr auch für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Der Gesetzgeber sieht schwere Strafen für die Teilnehmer vor. Und nicht nur für die Personen am Steuer.

Bei einem mutmaßlichen Autorennen sind in Ludwigsburg zwei unbeteiligte Frauen ums Leben gekommen. Zwei Fahrzeuge fuhren dabei mit wahrscheinlich überhöhter Geschwindigkeit auf einer Straße in Richtung der Autobahnanschlussstelle. Als die beiden Frauen mit ihrem Pkw von einer Tankstelle fuhren, kam es zum tödlichen Zusammenprall mit einem der beiden Autos.

Wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt, gefährdet nicht nur den Verkehr und riskiert Menschenleben. Teilnehmer müssen regelmäßig mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen. Mitunter droht sogar eine Verurteilung wegen Mordes. Außerdem kann die Versicherung Leistungen verweigern oder Auszahlungen an Geschädigte vom Verursacher zurückfordern.

Was gilt als illegales Autorennen?

Unter illegalen Rennen sind Fahrten mit Autos, Motorrädern oder anderen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu verstehen, zu denen die Stadt oder Gemeinde keine Erlaubnis erteilt hat. Dabei fahren die Teilnehmer unter anderem schneller als erlaubt oder den örtlichen Gegebenheiten wie Verkehr und Wetter unangemessen. Ganz unerheblich für den Tatbestand ist, ob die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Kfz erreicht wird oder nicht.

Zudem muss so ein Rennen im Vorfeld zwischen den Teilnehmern nicht abgesprochen sein. Auch wenn es spontan zur riskanten Wettfahrt kommt, gilt das als illegales Autorennen - völlig unabhängig davon, ob es dabei zu einer konkreten Gefahrensituation kommt.

Hohe Gefängnisstrafen möglich

Schon wer einfach nur teilnimmt, nimmt bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe in Kauf. Bei besonderen Sach- und bei Personenschäden können bis zu fünf Jahre daraus werden. Wer dabei andere Menschen schwer verletzt oder sogar tötet, wird mit bis zu zehn Jahren bestraft. Darüber hinaus kann im Einzelfall bei gefährlicher Fahrweise noch ein zumindest bedingter Tötungsvorsatz vorgeworfen werden, dann treten weitere Straftatbestände, insbesondere der Mordtatbestand Paragraf 211 StGB, hinzu. Dann droht im schlimmsten Fall eine lebenslange Haftstrafe.

Besonders bekannt wurde der Fall zweier Männer, die sich 2016 auf dem Berliner Kurfürstendamm ein Rennen geliefert hatten, bei dem ein unbeteiligter Rentner starb. Hier wurde ein Fahrer wegen Mordes und der zweite Raser wegen versuchten Mordes verurteilt.

In allen Fällen wird zudem der Führerschein entzogen und mit einer Sperrfrist belegt. In der Zeit dürfen die Täter ihn nicht wieder neu erwerben. Zwar gelten rein rechtlich nur die Fahrer als Teilnehmer. Beifahrer nehmen aber dann teil, wenn sie sich am Steuer abwechseln oder sie die Fahrt mit koordinieren. Anstiftung oder Beihilfe werden dann ins Feld geführt. Auch wer illegale Autorennen organisiert oder sie durchführt, macht sich strafbar.

Lebenslange Strafe auch ohne Wettrennen

Aber auch Rasen ohne Wettrennen kann drastische Folgen haben. So verurteilte das Landgericht Heilbronn einen 21-Jährigen, weil er mitten in der Heilbronner Innenstadt mit hoher Geschwindigkeit einen tödlichen Unfall verursachte. Die Richter verurteilten den Angeklagten unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft.

In Wiesbaden wurde ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er mit einem hochmotorisierten Auto mit Tempo 130 über mehrere rote Ampeln der Wiesbadener Innenstadt gerast und auf einer Kreuzung mit einem anderen Auto zusammengestoßen war. Dessen Fahrer kam ums Leben.

Eine Haftpflichtversicherung kommt zwar auch beim illegalen Straßenrennen für Fremdschäden auf. Doch kann sich diese den Betrag vom Halter, wenn er gefahren ist, ganz oder in Teilen zurückholen. Ist der Halter selbst gefahren, hat er zudem auch alle Ansprüche an einen Kaskoschutz verwirkt.

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