Gericht untersagt Lufthansa bestimmte CO₂-Aussagen in Werbung
Die Lufthansa darf in ihrer Werbung für Flugreisen bestimmte Aussagen nicht mehr verwenden. Laut einem Urteil des Landgerichts Köln geht es dabei um den Ausgleich oder die Reduktion von CO₂. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Der Klage sei dem Landgericht zufolge »vollumfänglich stattgegeben worden«. Die Namen der Klägerin und des Beklagten nannte das Gericht in seiner Mitteilung nicht ausdrücklich. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
Immer wieder entscheiden Gerichte darüber, wie Fluglinien für ihre Angebote werben dürfen. Dabei geht es häufig um Werbebotschaften, die auf die Klimabilanz der Flüge abzielen. Im vergangenen Jahr hatte ein Gericht der Airline Eurowings verboten, seine Flüge als »CO₂-neutral« anzupreisen.
Im aktuellen Fall darf die Lufthansa laut Gericht nicht mehr mit dieser Aussage werben: »CO₂-Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten.« Das gilt, wenn folgende Erläuterung zu den verwendeten Klimaschutzprojekten gegeben wird: »Alle Projekte sorgen dafür, dass langfristig entweder CO₂-Emissionen eingespart oder aus der Atmosphäre gebunden werden.«
Umwelthilfe: Systematische Täuschung der Kunden
Außerdem wurde in einem bestimmten Zusammenhang die Verwendung des folgenden Satzes untersagt: »Mit unseren Angeboten zum nachhaltigeren Fliegen können Sie Ihre flugbezogenen CO₂-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren.«
»Das Gericht bestätigt unsere Kritik und geht darauf ein, wie eine der weltweit größten Airlines systematisch die Kundinnen und Kunden täuscht und eine Klimaneutralität von Flugreisen gegen zusätzliche Gebühren vorgaukelt«, sagte der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch, laut einer Mitteilung .
»Flugreisen sind mit am gravierendsten, was die Belastung des Klimas angeht. Gegen Ablasszahlungen ein gutes Gewissen zu verkaufen, ist daher besonders verwerflich«, so Resch weiter. Für Flugreisende entstehe der Eindruck, sie würden klimaneutral fliegen auf der Basis unzureichender Kompensations- und Reduktionsmaßnahmen.
Die Umwelthilfe zitiert eigener Aussage nach aus der Urteilsbegründung des Gerichts: Der Verbraucher werde im Unklaren darüber gelassen, wie eine Kompensation in welchem Umfang bezogen auf seinen konkret gebuchten oder zu buchenden Flug vorgenommen werden solle.
Unklarheit bestehe ebenso über die Bemessung der CO₂-Emissionen der Flugbuchung sowie deren Anteil an der Klimaschädlichkeit. »Dadurch wird nach Auffassung der Kammer dem Verbraucher suggeriert, er könne mit seiner Geldzahlung seinen Flug im Wesentlichen klimaneutral gestalten, was unstreitig nicht stimmt«, schreibt die Umwelthilfe.
»Lufthansa ist das Urteil bekannt. Wir prüfen dieses sorgfältig«, teilt ein Sprecher der Deutschen Lufthansa auf Anfrage mit. »Lufthansa verfolgt fortlaufend Projekte und Maßnahmen mit dem Ziel, die Umweltauswirkungen des Fliegens zu reduzieren und benötigte Ressourcen stets so effizient wie möglich einzusetzen.«